Metamizol (M) ist in Deutschland zugelassen bei akuten starken Schmerzen (Sx) nach Trauma/OP, Koliken, Tumor-Sx, therapierefraktären Sx/Fieber. Es gehört zu den am häufigsten verordneten Medikamenten, seit Jahren steigen die Verordnungszahlen. In vielen Ländern ist M wegen des lebensbedrohlichen Agranulozytose-Risikos verboten. 2020 wurden dem BfArM 65 Verdachtsfälle Metamizol-induzierter Agranulozytose (MiA) gemeldet, 4 mit letalem Verlauf.
In unserer HNO-Klinik behandelten wir von 2019 bis 2024 6 MiA-Fälle (5 Frauen, 1 Mann, Durchschnittsalter 31 Jahre). Indikationen für M-Einnahme waren Unfall (n=3), OP (n=2) und HalsSx (n=1). 5/6 hatten 14 Tage (d) vor Diagnose mehrere d M eingenommen; 2 von ihnen wegen HalsSx erneut für 1 bzw. 2 d. 1/6 nahm 7 d lang M bis MiA-Diagnose ein. Alle Patienten waren bei Aufnahme schwer krank mit Fieber, Tonsillopharyngitis, Dys-/Odynophagie. Die Diagnose MiA wurde anhand der Neutropenie gestellt. 4/6 wurden sofort oder im Verlauf wegen Peritonsillar-/Parapharyngeal-/Halsabszessen, auch wiederholt, operiert, 3/4 tracheotomiert. Eine Patientin musste bds. unterschenkel- und handamputiert werden. 5/6 wurden intensivmedizinisch betreut. Die Leukozyten normalisierten sich nach durchschnittlich 9,7 d. Der Krankenhausaufenthalt betrug im Mittel 34,8 d. Alle überlebten die MiA.
Bei Fieber, HalsSx und Schleimhautentzündungen muss M sofort abgesetzt und ein Differentialbild veranlasst werden. Es besteht die Notwendigkeit einer sehr strengen Indikation, immer einer Risiko- und Sicherungsaufklärung und einer Dokumentationspflicht im Entlassbrief. Grundsätzlich muss man trotz des sehr seltenen Risikos einer MiA und der klaren Vorteile ggü. den NSAR überdenken, ob M nicht wie in angloamerikanischen Ländern und Skandinavien auch verboten werden sollte.
Nein
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