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Verkürzt eine Sedierung mit Isofluran die Beatmungsdauer von NeuroIntensivpatient:innen? – Ergebnisse einer monozentrischen prospektiven Beobachtungsstudie

Beitrag in

Translationale Neuro-Intensivmedizin

Posterthemen

Mitwirkende

André Worm (Gießen / DE), Marisa Schenker (Gießen / DE), Anneke Meyer (Gießen / DE), Svea Roggenbuck (Gießen / DE), Omar Alhaj Omar (Gießen / DE), Dr.med. Christian Claudi (Gießen / DE), Prof. Dr. Dr. med. Hagen B. Huttner (Gießen / DE), Prof. Dr. Patrick Schramm (Gießen / DE)

Abstract

Abstract-Text (inkl. Referenzen und Bildunterschriften)

FRAGESTELLUNG

Intensivpflichtige Patient:innen mit zerebraler Schädigung benötigen häufig eine neuroprotektive Analgosedierung [1]. Hierzu werden vorzugsweise Midazolam od. Propofol eingesetzt [2]. Die Anwendung dieser iv. applizierten Sedativa ist einerseits wegen ernsten unerwünschten Wirkungen limitiert [3], andererseits besitzen sie eine relevante kontextsensitive Halbwertzeit (kHWZ), die zu einer prolongierten Beatmung führen könnte [4]. Im Gegensatz dazu werden inhalative Anästhetika nicht metabolisiert, weisen eine kurze kHWZ auf u. besitzen möglicherweise neuroprotektive Eigenschaften [5,6]. Trotz der angenommenen Vorteile liegen bisher keine vergleichenden Studien für Neurointensivpatient:innen vor. In der hier vorgestellten Observationsstudie wurde daher die inhalative Sedierung(IHS) vergleichend zur intravenösen Sedierung (IVS) im Kontext der Auswirkungen auf die Beatmungsdauer untersucht.

METHODIK

Offene, monozentrische Beobachtungsstudie von 07/2022 bis 06/2023 auf neuro. Intensivstation mit erw. Patient:innen u. einem erwarteten Sedierungsbedarf > 24 h. Die IHS wurde mit Isofluran über den Mirus®-Controller (Fa. Dahlhausen, Köln), via Minimaler Alveolärer Konzentration (MAC) gesteuerter Applikation durchgeführt. Die IVS erfolgte gewichtsadaptiert mit Propofol. Eine adäquate Analgesie erfolgte mit Sufentanil. Die Auswahl des jeweiligen Sedierungsverfahrens geschah zufällig nach techn. Ausrüstung des Bettplatzes. Definition und Steuerung des Sedierungsziels wurde nach RASS (Richmond Agitation and Sedation Scale) geregelt.

ERGEBNIS

Nach positivem Ethikvotum konnten mit Einverständnis der gesetzlichen Vertretung 43 Patient:innen (18♀) mit IVS sowie 45 (14♀) mit IHS eingeschlossen werden. Die zur Aufnahme führende Grunderkrankung war in 80 % der Fälle eine zerebrale Ischämie. Die mittlere Beatmungsdauer der IHS Gruppe Betrug 338 h, die der IVS 362, der Unterschied war nicht signifikant. Weitere Subgruppenanalysen ergaben hinsichtlich der Beatmungsdauer keinen relevanten Unterschied.

SCHLUSSFOLGERUNG

Es konnte erstmals bei neuro. Intensivpatient:innen gezeigt werden, dass kein Unterschied in der Dauer der Beatmung zwischen IHS und IVS besteht. Dies war insbesondere darin begründet, dass Patient:innen aufgrund ihrer Erkrankung auch nach ausschleichen der Sedierung beatmungspflichtig waren weshalb der Einfluss der Sedierung hierauf nicht ausreichend relevant erscheint. Weiterhin wurde als IVS Propofol eingesetzt, welches selbst eine kurze kHWZ besitzt. Zur Planung weiterer konfirmatorischer Studien erscheint die Beatmungsdauer als Endpunkt nicht ausreichend geeignet.

1. Schizodimos 2020, 2. Martin 2007, 3. Sebastiani 2016, 4. Nunes 2018, 5. Baron 2015, 6. Neag 2020

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