Description
Das aktuelle Strahlenschutzrecht stellt an die Strahlentherapieeinrichtungen Anforderungen zur Gewährleistung des Strahlenschutzes, die de-facto ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) erfordern. Bislang existiert aber kein Anforderungskatalog anhand dessen eine Aufsichtsbehörde oder eine Strahlentherapieeinrichtung einfach und klar nachvollziehbar entscheiden kann, ob ein QMS den Strahlenschutzanforderungen genügt. Im Auftrag der sächsischen Aufsichtsbehörde wurde ein praxisorientierter Anforderungskatalog erarbeitet und validiert. Er soll in dieser Fachsitzung vorgestellt werden, um ihn allen Strahlentherapieeinrichtungen und Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen.