Abstract-Text (inkl. Referenzen und Bildunterschriften)
In der Hilfsmittel-Richtlinie sind die Indikationskriterien für eine beidohrige Hörgeräteversorgung sowie Kriterien für die Überprüfung dieser Hörgeräteversorgung definiert. Während die Indikationskriterien nur den tonaudiometrischen Hörverlust und das Einsilberverstehen in Ruhe berücksichtigen, sind für die Überprüfung dieser Hörgeräteversorgung auch das Sprachverstehen im Störschall relevant. Mit dem Freiburger Einsilbertest (FBE) bei 65 dB im freien Schallfeld soll der Gewinn mit Hörgeräten mindestens 20% betragen. Mit dem FBE im Störschall (Sprachschallpegel 65 dB und Störschallpegel 60 dB) im freien Schallfeld soll der Gewinn mit Hörgeräten mindestens 10% betragen. Mit dem Oldenburger Satztest (OLSA; nach Ausschalten des Trainingseffektes) und mit dem Göttinger Satztest (GÖSA) im sprachsimulierenden Störschall von 45dB im freien Schallfeld soll eine Verbesserung der Sprachverständlichkeitsschwelle (SRT50) von mehr als 2 dB SNR mit Hörgeräten erreicht werden.
Die Ergebnisse der Wort- und Satztests sind jedoch schwer vergleichbar, ebenso wie die Kriterien zur Überprüfung der Hörgeräteversorgung. Deshalb wurden die Ergebnisse der Tests und das Erfüllen und Nichterfüllen der Kriterien anhand einer vorhandenen Datenbank gegenübergestellt. Es wurde auch die Test-Retest Reliabilität untersucht. Die Datenbank umfasst Daten von 49 erfahrenen Hörgeräteträgern. Diese wurden auf Grundlage ihrer Tonaudiogramme zu den Bisgaard-Profilen N2, N3, S2, S3, N4, N5 und N6 zugeordnet [1]. Für jede Versuchsperson liegen unversorgte und versorgte Sprachverständlichkeitsmessungen im freien Schallfeld vor, welche sich an den Vorgaben der Hilfsmittel-Richtlinie orientieren. Die Sprach- und Störsignale wurden über einen Lautsprecher aus der 0° Richtung dargeboten.
Die Test-Retest Reliabilität von OLSA und GÖSA im Störschall ist höher als die vom FBE im Störschall und vom FBE in Ruhe. Außerdem erfüllen Versuchspersonen, die den Bisgaard-Profilen N2, N3 und S2 zugeordnet wurden, am häufigsten nicht die Kriterien zur Überprüfung der Hörgeräteversorgung. Die Bedeutung der Ergebnisse mit dem OLSA und GÖSA im Störschall und mit dem FBE in Ruhe ist konsistent. Das deutet darauf hin, dass die Versuchsperson entweder alle Kriterien dieser Tests erfüllen oder gar keine. Das zeigen auch Ergebnisse anderer Studien [2]. Allerdings zeigt unsere Auswertung, dass das Kriterium des FBE im Störschall nicht zur Überprüfung des Hörgeräteversorgungserfolg geeignet ist: Das Erfüllen des Kriteriums ist nicht konsistent mit dem Erfüllen der anderen Kriterien.
[1] Bisgaard, N., Vlaming, M. S., & Dahlquist, M. (2010). Standard audiograms for the IEC 60118-15 measurement procedure. Trends in amplification, 14(2), 113-120.
[2] Kollmeier, B., Lenarz, T., Winkler, A., Zokoll, M. A., Sukowski, H., Brand, T., & Wagener, K. C. (2011). Hörgeräteindikation und-überprüfung nach modernen Verfahren der Sprachaudiometrie im Deutschen. HNO, 10(59), 1012-1021.
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